Spezielle Diagnostik mit Sonographie und Labor
Im Rahmen der gesetzlich-garantierten Sprechstunde helfen wir gern bei der Stellung einer Diagnose in Form der Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese), des Untersuchungsbefundes (Status präsens) sowie durch auszuschöpfende standardisierte Röntgen-, Tomographie-, Szintigraphie-, Sonographie- (z.B. Ultraschall-Untersuchung der Säuglingshüfte im Rahmen der U3-Vorsorge-Untersuchung der Hüftdysplasie) sowie Labor-Verfahren. Letzteres kann v.a. bei Müdigkeits-, Erschöpfungs- und Chronic Fatigue-Syndromen (CFS) mit der osteopathisch-kinesiologischen Gang-, Haltungs- und Biss-Analyse sowie der Herzraten-Variabilitäts-Analyse bzw. HRV, einem Stresstest kombiniert werden.
Zu jeder Konsultation, Sprechstunde bzw. Behandlung bitten wir somit verpflichtend um die gültige Versicherungskarte oder den Personalausweis bzw. einen gültigen Überweisungsschein, die schriftlichen Berichte der bis dahin untersuchenden Ärzte bzw. behandelnden Therapeuten und danken dafür. Sollte bei Säuglingen der Versicherungsnachweis zur Ultraschall-Untersuchung bzw. Sonographie der Säuglingshüfte im Rahmen der U3-Vorsorge-Untersuchung der Hüftdysplasie noch nicht vorliegen, nehmen Sie Kontakt zum Versicherer wegen eines temporären Nachweises per Papier auf und reichen sie die Versicherungskarte gern nach.